Der Berechtigungsumfang des Baumeistergewerbes ist in § 99 Abs 1 GewO normiert.
Ob Wohnhäuser oder Wohnanlagen, ob ebene Bauplätze oder in Hanglage – als Generalist kann ich alles aus einer Hand anbieten.
Wie Sie es wünschen, von der Planung bis zum schlüsselfertigen Objekt – ich agiere gerne als Schnittstelle zwischen Ihnen und anderen Projekt- Beteiligten.
Meine über 25-jährige Erfahrung im Bauwesen kommt Ihnen dabei garantiert zugute!
Von der Skizze zum fertigen Gebäude
Ihr Bau- und Brunnenmeister:
Ein Spezialist mit dem besten Know-How rund um Ihr Projekt
Landwirtschaftsbau
Gerne entwickle und errichte ich gemeinsam mit Partnerfirmen Ihren landwirtschaftlichen Bau, sei es ein Stallgebäude, ein Gärfutterbehälter, eine Güllegrube, …
… immer lege ich besonderes Augenmerk auf Nachhaltigkeit, Rentabilität und Förderbarkeit Ihrer Baumaßnahmen!
Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung in diesem Bereich kann ich Sie umfassend beraten.