Die Berufsbezeichnung Gutachter(in) und Sachverständige(r) setzt einen Nachweis der besonderen Fachkunde voraus.
Zwei Kriterien bilden diese Bescheinigung: zum einen die fundierte Ausbildung und zum anderen die Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet. Nur wer optimal ausgebildet ist und zudem auch praktische Erfahrungen hat, besitzt die besten Voraussetzungen, als Sachverständige(r) tätig zu sein und befähigt zur Funktion als Gutachter(in).
Gutachter und Sachverständige müssen außerdem in der Lage sein, ihre Beurteilung in einem Gutachten schriftlich verfassen zu können und die Standpunkte mündlich vorzutragen. Dabei sollen die Formulierungen des Gutachtens auch für Laien verständlich sein. Denn auch, wenn Sachverständige das Gutachten nicht selbst erläutern, sondern es von Juristen oder Richtern gelesen wird, müssen die Punkte klar erklärbar sein. Um zu lernen, wie man Gutachten fachgerecht verfasst, gibt es Grundlagenseminare in entsprechenden Ausbildungseinrichtungen.